Die Bundestagswahl steht am Sonntag, 26. September, an. Wer nicht am Wahlsonntag in seinem oder ihrem zugeordneten Wahlraum – in der Wahlbenachrichtigung zu finden – wählen möchte, kann bis kommenden Freitag, 24. September, entweder in den Wahlscheinstellen innerhalb der Öffnungszeiten wählen oder auch die Briefwahl dort das letzte Mal für diese Bundestagswahl beantragen. Somit ist eine Briefwahlbeantragung am Samstag vor der Wahl nicht mehr möglich.
Die Wahlscheinstellen befinden sich in der Horster Str. 6 in Gelsenkirchen-Buer und im Atrium des Hans-Sachs-Hauses in der Ebertstr. 11 in der Altstadt.
Die Wahlscheinstellen sind bis zum Freitag, 24. September, von Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr sowie Donnerstag und Freitag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Alternativ zu den oben genannten Möglichkeiten können sich Bürgerinnen und Bürger die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine andere Anschrift – beispielsweise an eine Urlaubsadresse – senden lassen. Ein Antragsvordruck für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Wahlen/Bundestagswahl/briefwahlantrag.aspx.
Dort kann der Antrag auch online gestellt werden. Es wird gebeten, den Antrag frühzeitig zu stellen, da der Postversand einige Zeit in Anspruch nimmt. Wenn die Briefwahlunterlagen ausgefüllt sind, muss der befüllte rote Briefwahlumschlag spätestens bis 18 Uhr am Wahltag, 26. September, bei der Kreiswahlleiterin eingehen. Das heißt konkret: Die Unterlagen müssen in die Hausbriefkästen des Hans-Sachs-Hauses oder des Rathauses Buer eingeworfen werden. Bei Postversand wird empfohlen bis spätestens Donnerstag, 23. September 2021, die Unterlagen an den Postdienstleister zu übergeben.