Die Stadt Gelsenkirchen hebt die Maskenpflicht für sämtliche Einkaufsstraßen und viele Wochenmärkte ab Donnerstag, 13. Januar, auf. Allerdings müssen Besucher der Flohmärkte an der Arena und der Trabrennbahn, der Feierabendmärkte auf der Domplatte und dem Heinrich-König-Platz sowie auf den stark besuchten Wochenmärkten in Buer und dem Horster Marktplatz weiterhin eine Maske tragen.
„Die Maskenpflicht auf den Einkaufsstraßen hat in der Vergangenheit – vor allem im trubeligen Weihnachtsgeschäft – ihren Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in unserer Stadt geleistet“, so Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff. Die niedrigere Frequenz im Einzelhandel im neuen Jahr habe diese Neubewertung der Maskenpflicht aber nun möglich gemacht. „Überall dort, wo die notwendigen Abstände im Freien weiterhin nicht sicher eingehalten werden können, wird die Maskenpflicht weiterhin gelten. An den anderen Orten ist dies nicht mehr notwendig“, so Wolterhoff.
Die Maskenregelung gilt nach dem Inkrafttreten einer neuen Allgemeinverfügung der Stadt ab dem 13. Januar also auf den Floh- und Feierabendmärkten sowie auf den hochfrequentierten Marktplätzen in Buer und Horst. Die Laufzeit der Allgemeinverfügung der Stadt Gelsenkirchen orientiert sich an der Dauer der neuen Coronaschutzverordnung der Landes NRW, die ebenfalls in dieser Woche veröffentlicht wird.