Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und um das Ansteckungsrisiko insbesondere im Zusammenhang mit der Omikron-Variante des Coronavirus weitergehend zu minimieren, sind bei Eheschließungen in Standesamt Schloss Horst wieder Einschränkungen notwendig. Ab kommenden Mittwoch, 12. Januar, können Eheschließungen nur noch mit insgesamt zehn Personen (Brautpaar und acht weitere Personen) durchgeführt werden. Bisher waren 15 Personen zugelassen.
Im Standesamt besteht neben der Maskenpflicht die 3G-Regel. Der Zutritt ist nur für geimpfte, genesene und getestete Personen möglich. Entsprechende Nachweise müssen mitgebracht werden. Der 3G-Nachweis ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass, etc.) gültig. Die Einschränkung auf zehn Personen gilt bis auf weiteres. Foto: Stadt GE